Hier die Kriterien zur Aufnahme in die BVNW-Rekordliste:
jeder Bogensportler bzw. jede Bogensportlerin mit einer gültigen Mitgliedschaft im BVNW kann sofern er/sie auf einem freien Turnier (*) oder einer Veranstaltung des DBSV oder einem seiner Landesverbände eine Leistung in einer Klasse erbringt, die es bislang in der Höhe noch nicht gibt, diese zur Anerkennung als BVNW-Rekord anmelden. Über die Anerkennung als neuer BVNW-Rekord erhält der Sportler/die Sportlerin eine Urkunde.
(*) - gem. Vorgaben des DBSV werden Turniere anerkannt, die mind. 8 Starter aus mind 2 Vereinen am Start hatten und die von einem anerkannten Kampfrichter geleitet wurden. Bei freien Turnieren ist/sind zusätzlich die vom Kampfrichter anerkannte(n) Wertungskarten sowie eine Ergebnisliste einzureichen.
Bitte schicken Sie die Rekordunterlagen zur Anerkennung an den Referenten Scheibe des BVNW:
Winfried Bretz
Sonnenscheinsweg 9
45149 Essen
E-Mail: winfried.bretz+©+t-online.de
und hier sind die aktuellen BVNW-Rekordlisten zum Download:
( ein Klick auf die Grafik öffnet die hinterlegte PDF-Datei )